Zuletzt aktualisiert am Montag, den 28. Juni 2021 um 17:39 Uhr Geschrieben von: Georg Göttlinger Mittwoch, den 19. Mai 2021 um 00:00 Uhr
Die Aufnahme des Sportbetriebs ist nur zulässig, wenndas Rahmenhygienekonzept „Sport“ des bayrischen Staatsministerium des Innerendas Hygieneschutzkonzept des TSV Überseedie Vorgaben der jeweiligen Fachverbändeunddie Vorgaben der lokalen Behörden (Landkreis, Gemeinde)eingehalten werden.Alle TrainerInnen, ÜbungsleiterInnen und SportlerInnen informieren sich vor Wiederaufnahme des Sportbetriebs über die oben genannten Vorschriften. Für die Umsetzung der Vorgaben sind die TrainerInnen und ÜbungsleiterInnen verantwortlich.Dieses Hygienekonzept hat Gültigkeit bis weitere Öffnungsschritte durch die zuständigen Be-hörden bekanntgegeben werden
Die Wiederaufnahme des Sportbetriebs ist nur zulässig, wenn
eingehalten werden.
Alle TrainerInnen, ÜbungsleiterInnen und SportlerInnen informieren sich vor Wiederaufnahme des Sportbetriebs über die oben genannten Vorschriften.
Für die Umsetzung der Vorgaben sind die TrainerInnen und ÜbungsleiterInnen verantwortlich.
Dieses Hygienekonzept hat Gültigkeit bis weitere Öffnungsschritte durch die zuständigen Behörden bekanntgegeben werden.
Ulrich Genghammer
Vorsitzender