Vereinssport und Corona
Zuletzt aktualisiert am Montag, den 15. November 2021 um 18:06 Uhr Geschrieben von: Georg Göttlinger Montag, den 18. Oktober 2021 um 00:00 Uhr
Vereinssport und Corona (Stand 6.11.2021)
Die Aufnahme des Sportbetriebs ist nur zulässig, wenndas Rahmenhygienekonzept „Sport“ des bayrischen Staatsministerium des Innerendas Hygieneschutzkonzept des TSV Überseedie Vorgaben der jeweiligen Fachverbändeunddie Vorgaben der lokalen Behörden (Landkreis, Gemeinde)eingehalten werden.Alle TrainerInnen, ÜbungsleiterInnen und SportlerInnen informieren sich vor Wiederaufnahme des Sportbetriebs über die oben genannten Vorschriften. Für die Umsetzung der Vorgaben sind die TrainerInnen und ÜbungsleiterInnen verantwortlich.Dieses Hygienekonzept hat Gültigkeit bis weitere Öffnungsschritte durch die zuständigen Be-hörden bekanntgegeben werden
Der TSV Übersee hält sich an die Musterhygienekonzepte und Handlungsempfehlungen des BLSV, diese sind einzuhalten.
Sie können nachgelesen werden unter www.blsv.de/coronavirus
Ab 6.11.21 gelten die folgenden Regeln:
PS: Ab dem 11.11.2021 gilt für Kinder ab dem 12. Lebensjahr bei der
Sportausübung die 2G - Regel nicht. Es reicht der Nachweis eines Tests
aus der Schule.
Ulrich Genghammer
Vorsitzender