Spielbetrieb und Nutzung Sportanlagen ab 2.11.20
Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 23. Mai 2021 um 11:18 Uhr Geschrieben von: Georg Göttlinger Montag, den 02. November 2020 um 00:00 Uhr
Spielbetrieb und Nutzung von Sportanlagen
ab dem 02.11.2020
Aufgrund der dramatischen Entwicklung des Infektionsgeschehens in den vergangenen Tagen und Wochen hat die Bayrische Staatsregierung umfangreiche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona – Pandemie beschlossen. Die Beschlüsse haben auch tiefgreifende Auswirkungen auf den organisierten Sport in Bayern. Sie gelten ab dem 02.11.2020.
Folgende Maßnahmen wurden unter anderem beschlossen, die den organisierten Sport betreffen.
- Der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb ist zunächst bis Ende November einzustellen.
- Das Vereinsgelände ist für die Ausübung des Sports geschlossen.
- Vereinsgaststätten bleiben geschlossen.
- Versammlungen und Sitzungen im Verein sind in Präsenzformat untersagt.
Weitere aktuelle Informationen sind auf den Internetseiten der Fachverbände zu finden.
Fußball: www.bfv.de
Handball: www.bhv-online.de
Tischtennis: www.bttv.de
Ich bitte alle Sportlerinnen und Sportler des TSV Übersee die Vorgaben zu beachten um die hohe Infektionsdynamik einzudämmen, die Gesundheit zu schützen und möglichst bald wieder zu einem regulären Sportbetrieb zurückkehren zu können.
Ulrich Genghammer
Vorsitzender